Datenschutz-Falle Mitarbeiterdaten: Diese Fehler kosten Unternehmen teuer

Warum Mitarbeiterdaten ein besonderes Risiko darstellen

Mitarbeiterdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten im Unternehmen. Bewerbungen, Krankmeldungen, Leistungsbeurteilungen, Zeiterfassung oder private Kontaktdaten – all das unterliegt der DSGVO. Trotzdem zeigt die Praxis: Gerade im Arbeitsverhältnis passieren besonders viele Datenschutzverstöße.

Der Grund ist einfach: Unternehmen verarbeiten Mitarbeiterdaten dauerhaft, umfangreich und oft ohne klare Prozesse. Das Risiko von Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Vertrauensverlust ist entsprechend hoch.

Die 7 häufigsten Datenschutz-Fehler bei Mitarbeiterdaten

1. Unzulässige Speicherung von Bewerbungsunterlagen

Abgelehnte Bewerbungen dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Spätestens 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens müssen die Unterlagen gelöscht werden – es sei denn, eine ausdrückliche Einwilligung zur längeren Speicherung liegt vor.

Typischer Fehler: Bewerbungsunterlagen liegen jahrelang im E-Mail-Postfach oder im HR-Ordner.

2. Fehlende Rechtsgrundlage bei Krankmeldungen

Informationen über Krankheiten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).

Zulässig sind nur:

  • die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
  • der Zeitraum der Abwesenheit,
  • keine Diagnose, keine Details.

Datenschutz-Falle: Führungskräfte dokumentieren Krankheitsgründe in internen Notizen oder Chats.

3. Mitarbeiterfotos ohne klare Einwilligung

Fotos auf der Website, im Intranet oder auf LinkedIn sind keine Selbstverständlichkeit.

Wichtig:

  • Einwilligung freiwillig,
  • schriftlich dokumentiert,
  • jederzeit widerrufbar.

Besonders kritisch: Fotos nach Ausscheiden des Mitarbeiters weiterhin zu nutzen.

4. Unkontrollierte Zugriffe auf Personalakten

Nicht jeder Vorgesetzte darf automatisch auf alle Mitarbeiterdaten zugreifen.

DSGVO-Grundsatz: Zugriff nur nach dem Need-to-know-Prinzip.

Häufige Schwachstellen:

  • Gemeinsame Laufwerke ohne Berechtigungskonzept
  • HR-Software mit zu weit gefassten Nutzerrollen

5. Private Nutzung von Messenger-Diensten

Messenger-Dienste werden im Arbeitsalltag gerne genutzt – oft auch für Personalthemen.

Problematisch, weil:

  • Daten auf privaten Geräten landen,
  • keine Auftragsverarbeitung vorliegt,
  • Inhalte nicht kontrolliert gelöscht werden können.

Fazit: Für Mitarbeiterdaten sind private Messenger tabu.

6. Keine Löschkonzepte für Mitarbeiterdaten

Viele Unternehmen haben keine definierten Löschfristen für Personalunterlagen.

Beispiele:

  • Abmahnungen
  • Zeugnisse
  • Schulungsnachweise

Die DSGVO verlangt ein dokumentiertes Löschkonzept – auch für ehemalige Mitarbeiter.

7. Fehlende Sensibilisierung von Führungskräften

Datenschutzverstöße entstehen häufig nicht in der IT, sondern im täglichen Führungsverhalten:

  • E-Mails mit CC an falsche Empfänger
  • Leistungsbewertungen in offenen Ordnern
  • Gespräche über Mitarbeiter in öffentlichen Bereichen

Datenschutz ist Führungsaufgabe.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Unternehmen riskieren:

  • Bußgelder nach Art. 83 DSGVO,
  • Schadensersatzforderungen von Mitarbeitern,
  • arbeitsrechtliche Konflikte,
  • massiven Vertrauensverlust im Unternehmen.

Gerade Arbeitsgerichte und Datenschutzbehörden reagieren bei Mitarbeiterdaten besonders sensibel.

So schützen sich Unternehmen wirksam

✅ Klare Rechtsgrundlagen für jede Verarbeitung ✅ Berechtigungskonzepte für HR-Systeme ✅ Schulungen für Führungskräfte ✅ Verbindliche Löschfristen ✅ Datenschutzkonforme Kommunikation

Ein strukturierter Datenschutz-Check für Mitarbeiterdaten deckt Schwachstellen schnell auf.

Fazit: Mitarbeiterdatenschutz ist kein Randthema

Wer Mitarbeiterdaten falsch verarbeitet, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist Compliance, Risikomanagement und Vertrauensbasis zugleich.

Unternehmen, die hier sauber aufgestellt sind, vermeiden Konflikte – und positionieren sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber.

Seriöser Praxis-Tipp für Unternehmen

Möchten Sie rechtssicher prüfen, ob der Umgang mit Mitarbeiterdaten in Ihrem Unternehmen DSGVO-konform ist?

Ein strukturierter Datenschutz-Check für Mitarbeiterdaten zeigt auf:

  • wo rechtliche Risiken bestehen,
  • welche Prozesse angepasst werden müssen,
  • und wie Sie Bußgelder sowie arbeitsrechtliche Konflikte vermeiden.

👉 Jetzt unverbindliche Beratung zum Mitarbeiterdatenschutz anfragen

Kontakt – esb data gmbh

So stellen Sie sicher, dass Datenschutz im Arbeitsverhältnis nicht zur Haftungsfalle wird – sondern zu einem Zeichen professioneller Unternehmensführung.

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Wilhelm Flintrop

Betriebswirt grad.

Freier Mitarbeiter der esb data gmbh

Kontakt
Wilhelm.flintrop@esb-data.de
02248/9174922

Kernkompetenzen

  • Dokumenten-Management
  • Finanzrelevante Unternehmensprozesse
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Verfahrensdokumentationen
  • Migrationsdokumentationen

Seit 2020 Vorstandsmitglied im VOI-Verband

Seit 2022 zertifizierter Auditor des VOI CERT-Komitees bezogen auf finanzrelevante IT-Anwendungen und IT-Software

Bernd Länge

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Experte für IT-Sicherheit

Kontakt
Bernd.laenge@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Frank Müller

CEO der Axsos AG
(Gesellschafter der esb data gmbh)

Kontakt
Frank.mueller@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Simone Seidel

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Geschäftsführerin und Gesellschafterin der esb data gmbh

Kontakt
Simone.seidel@esb-data.de
0711/46905830

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Horst Speichert

Rechtsanwalt, spezialisiert auf IT-Recht, Datenschutz

Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart

Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Horst.speichert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Informationssicherheit, Datenschutz
  • IT-Compliance, Risikomanagement
  • IT-Verträge, Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing, Auftrags-DV, internationale Verträge
  • Urheberrecht, Marken- und Domainrecht
  • EDV- und Softwarerecht
  • Internet-Recht, E-Commerce
  • Wirtschaftsrecht, E-Government, Medienrecht
  • IT-Projekte und Gutachten

Persönliche Daten

  • seit 1996: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
  • 1997-1999: Rechtsanwaltstätigkeit in Tübingen
  • seit 1999: Rechtsanwalt und Partner bei esb in Stuttgart
  • seit 2002: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Oberlandesgerichten
  • seit 2004: Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart für Informationsrecht und internationales Vertragsrecht

Veröffentlichungen:

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch

Dr. Jens Bücking

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
VOI Certified Expert „Risk Management and Compliance“

Gesellschafter der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Jens.buecking@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Recht der Informationstechnologien und neuen Medien
  • Recht am geistigen Eigentum (Marken, Domains, Urheberrechte etc.)
  • IT-Compliance / IT-Risk-Management
  • Beratung / Gestaltung in Datenschutz und Datensicherheit, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/international)
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing-Projektbegleitung
  • E-Commerce-Projektbegleitung
  • Arbeitsrecht
  • Management- / Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Veröffentlichungen:

  • Domainrecht, Bücking / Angster, Kohlhammer Verlag, 2010
  • Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, Bücking, Kohlhammer Verlag, 1999
  • Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen, Bücking, Medien Verlag Köhler, 2002
  • Der IT-Sicherheitsexperte: Rechtliche und Technische Aspekte der Internetnutzung, Heindl / Emmert / Bücking, Addison-Wesley Verlag, 2001

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch

Ulrich Emmert

Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen
Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Ulrich.emmert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • IT-Sicherheit und Datenschutz, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/ international)
  • Gestaltung von Lizenzverträgen, Wartungsverträgen, Service Level Agreements etc.
  • IT-Compliance/ IT-Risk-Management
  • Kapitalgesellschaftsrecht/ Gründung und Beratung von AG, GmbH, UG und Limited
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
  • Existenzgründungsberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Management-/ Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Weitere Tätigkeiten:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen
  • Stv. Vorstandsvorsitzender des Verbands Organisations und Informationssysteme e.V. (VOI)
  • Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • Vorstand der Reviscan AG, Stuttgart
  • Geschäftsführer der Reviscan Service UG (haftungsbeschränkt)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Intra2Net AG, Tübingen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG i. Gr.
  • Datenschutzkoordinator:
    • Architektenkammer Baden-Württemberg
    • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
    • Kombiverkehr GmbH & Co KG, Frankfurt
    • Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
    • Druckhaus Waiblingen GmbH
    • all4net GmbH
    • STEG GmbH
    • DM Dokumentenmanagement GmbH

Lebenslauf

  • 15.12.1968 geboren in Tübingen
  • 1988-1993 Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • 1992 Gründung der EDV-Systemberatung Emmert
  • 1993-1995 Referendariat
  • Seit 1994 Programmierung der Anwaltssoftware „WANDA“
  • 1996 Gründung der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Reservierung der Domain www.kanzlei.de
  • Seit 1999 Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften, Vorträge, Seminare und Beratung im Bereich Revisionssichere Archivierung
  • 2000-2002 Aufsichtsrat bei der Heindl Internet AG
  • 2001 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Intra2net AG
  • 2003 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
  • 2005 Mitherausgeber der Zeitschrift IT-Sicherheit und Datenschutz
  • 2010-2014 Aufsichtsrat der Iventico AG
  • 2011-2012 Aufsichtsratsvorsitzender der NOS AG
  • 2011 Vorstand des VOI -Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.
  • 2012 Gründung der Reviscan Service UG
  • 2012 Wahl zum Vorstand der Reviscan AG
  • 2013 Stv. Vorstandsvorsitzender des VOI e.V.
  • 2013 Wahl zum Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • 2015 Mitglied des Zertifizierungsausschusses der VOI Service GmbH
  • 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG

Veröffentlichungen

Sprachen
Deutsch, Englisch