Europäische Kommission veröffentlicht Entwurf für Nachfolger von Privacy Shield

Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für sicheren Datenverkehr mit den USA

Die Europäische Kommission hat am 13.12.2022 das Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für sichere transatlantische Datenströme EU-USA eingeleitet, mit dem die vom EuGH in der Schrems II-Entscheidung geäußerten Bedenken ausgeräumt werden sollen.

Der am 13.12.22 vorgelegte Beschlussentwurf schließt an die am 07.10.2022 erfolgte Unterzeichnung eines US-Dekrets durch Präsident Biden an. Der Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses wurde dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zur Stellungnahme übermittelt. In dem Beschlussentwurf wird dargelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden.

US-Unternehmen können sich dem EU-USA Datenschutzrahmen anschließen, indem sie sich zur Einhaltung von bestimmten Datenschutzmaßnahmen verpflichten, wie z.B. eine rechtzeitige Datenlöschung oder verschiedene Rechtsbehelfe für EU-Bürger und –Bürgerinnen. Darüber hinaus sieht der Datenschutzrahmen bestimmte Beschränkungen und Garantien für Datenzugriffe von US-Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung und der nationalen Sicherheit vor. Der Zugriff der US-Nachrichtendienste auf europäische Daten soll auf das zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendige Maß beschränkt werden.

EU-Bürger sollen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten durch US-Nachrichtendienste auf ein unabhängiges Rechtsbehelfsverfahren zurückgreifen können, das auch ein neu geschaffenes Gericht zur Datenschutzprüfung einschließt. Dieses Gericht soll etwaige Beschwerden von Betroffenen aus der EU unabhängig untersuchen und verbindliche Abhilfemaßnahmen anordnen können.

Fazit: Der Angemessenheitsbeschluss für den sicheren Datenverkehr mit den USA ist auf den Weg gebracht, es handelt sich aber nur um einen ersten Entwurf. Es gilt nun, am Ball zu bleiben und die weitere Entwicklung zu verfolgen. Wir werden Sie zeitnah informieren.

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Wilhelm Flintrop

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  • seit 1996: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
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  • seit 1999: Rechtsanwalt und Partner bei esb in Stuttgart
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Veröffentlichungen:

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Dr. Jens Bücking

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Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

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Jens.buecking@esb-data.de
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Schwerpunkte

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  • IT-Compliance / IT-Risk-Management
  • Beratung / Gestaltung in Datenschutz und Datensicherheit, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/international)
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  • E-Commerce-Projektbegleitung
  • Arbeitsrecht
  • Management- / Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Veröffentlichungen:

  • Domainrecht, Bücking / Angster, Kohlhammer Verlag, 2010
  • Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, Bücking, Kohlhammer Verlag, 1999
  • Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen, Bücking, Medien Verlag Köhler, 2002
  • Der IT-Sicherheitsexperte: Rechtliche und Technische Aspekte der Internetnutzung, Heindl / Emmert / Bücking, Addison-Wesley Verlag, 2001

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  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
  • Existenzgründungsberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Management-/ Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Weitere Tätigkeiten:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen
  • Stv. Vorstandsvorsitzender des Verbands Organisations und Informationssysteme e.V. (VOI)
  • Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • Vorstand der Reviscan AG, Stuttgart
  • Geschäftsführer der Reviscan Service UG (haftungsbeschränkt)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Intra2Net AG, Tübingen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG i. Gr.
  • Datenschutzkoordinator:
    • Architektenkammer Baden-Württemberg
    • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
    • Kombiverkehr GmbH & Co KG, Frankfurt
    • Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
    • Druckhaus Waiblingen GmbH
    • all4net GmbH
    • STEG GmbH
    • DM Dokumentenmanagement GmbH

Lebenslauf

  • 15.12.1968 geboren in Tübingen
  • 1988-1993 Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • 1992 Gründung der EDV-Systemberatung Emmert
  • 1993-1995 Referendariat
  • Seit 1994 Programmierung der Anwaltssoftware „WANDA“
  • 1996 Gründung der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Reservierung der Domain www.kanzlei.de
  • Seit 1999 Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften, Vorträge, Seminare und Beratung im Bereich Revisionssichere Archivierung
  • 2000-2002 Aufsichtsrat bei der Heindl Internet AG
  • 2001 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Intra2net AG
  • 2003 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
  • 2005 Mitherausgeber der Zeitschrift IT-Sicherheit und Datenschutz
  • 2010-2014 Aufsichtsrat der Iventico AG
  • 2011-2012 Aufsichtsratsvorsitzender der NOS AG
  • 2011 Vorstand des VOI -Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.
  • 2012 Gründung der Reviscan Service UG
  • 2012 Wahl zum Vorstand der Reviscan AG
  • 2013 Stv. Vorstandsvorsitzender des VOI e.V.
  • 2013 Wahl zum Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • 2015 Mitglied des Zertifizierungsausschusses der VOI Service GmbH
  • 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG

Veröffentlichungen

Sprachen
Deutsch, Englisch