Rechts- und revisionssicher Dokumente behandeln und archivieren

Zehn Merksätze

Eine umfassende Übersicht darüber, wie eine ordnungsgemäße Aufbewahrung elektronischer Dokumente in der Praxis umzusetzen ist — abgeleitet aus den maßgeblichen rechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung (AO), des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) —, findet sich in den nachfolgenden zehn Merksätzen, die diese Anforderungen übersichtlich und praxisnah zusammenfassen.

1. Jedes Dokument muss nach den gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

      Diese Anforderung beschreibt das zentrale Ziel der analogen und digitalen Aufbewahrung: die verlässliche und rechtskonforme Aufbewahrung von Dokumenten. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Lösung immer auch von den speziellen Anforderungen der jeweiligen Einsatzumgebung und den damit verbundenen organisatorischen Prozessen und IT-bezogenen Realisierungen abhängt.

      2. Die Aufbewahrung hat vollständig zu erfolgen — kein Dokument darf auf dem Weg in die analoge Endablage beziehungsweise das digitale Archiv verloren gehen.

      Diese Anforderung hebt darauf ab, dass alle benötigten Dokumente vollständig erfasst und entsprechend geordnet analog in einem geschützten Lagerraum abgelegt oder im digitalen Archiv gespeichert werden. Nur so können die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen erfüllt und Vorgänge jederzeit lückenlos nachvollzogen werden.

      3. Jedes Dokument muss zum organisatorisch frühestmöglichen Zeitpunkt archiviert werden.

        Die Verarbeitung und digitale Speicherung von Dokumenten haben in jedem Fall zeitnah zu erfolgen. Hierbei sorgt eine digitale Lösung für Integrität und jederzeitige Verfügbarkeit der Dokumente. Sofern eine — auch langzeitbezogene — Unveränderbarkeit von Dokumenten erforderlich ist, lässt sich auch diese Anforderung durch das digitale Archiv frühzeitig abdecken.

        4. Jedes Dokument muss mit seinem Original übereinstimmen und unveränderbar archiviert werden.

        Diese Anforderung spiegelt den Grundsatz wider, dass ein archiviertes Dokument dem Original zu jedem Zeitpunkt — auch langzeitbezogen — in beweissicherer Art entsprechen muss. Je nach Dokumentenart und Einsatzzweck kann es sich dabei um eine inhaltliche und /oder bildliche Übereinstimmung mit dem Papieroriginal oder einem digitalen Originaldokument handeln.

        5. Jedes Dokument darf nur von entsprechend berechtigten Benutzern eingesehen werden können.

        Diese Anforderung dient dem Schutz vertraulicher, betrieblicher Informationen sowie der Einhaltung des Datenschutzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. In diesem Zusammenhang ist ein entsprechendes Berechtigungskonzept für die Nutzung der Lösung zu entwickeln und anschließend umzusetzen.

        6. Jedes Dokument muss in angemessener Zeit recherchiert und angezeigt werden können.

        Archivierte Dokumente müssen dem Benutzer in angemessener Zeit am Bildschirm zur Verfügung stehen. Die Benutzer geben die maximal tolerierbare Zeit für die Suche und Anzeige aufgrund fachlicher Anforderungen vor. Dabei ist die Realisierung insbesondere vom jeweiligen Stand der Informationstechnologie des Unternehmens abhängig. Untersuchungen und Erfahrungen zeigen, dass die Akzeptanz der Benutzerinnen und Benutzer gegeben ist, wenn ein Dokument spätestens drei Sekunden nach dem Suchaufruf auf dem Bildschirm angezeigt wird.

        7. Das unberechtigte und/oder unnachvollziehbare Löschen von Dokumenten ist technisch und organisatorisch auszuschließen und entsprechend so zu organisieren, dass sowohl Aufbewahrungsfristen eingehalten als auch gesetzliche Löscherfordernisse erfüllt werden können.

        Ein Dokument darf frühestens nach Ablauf seiner Aufbewahrungsfrist oder muss unverzüglich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vernichtet — das heißt aus dem Archiv gelöscht — werden. Die DSGVO schreibt hier vor, dass Dritte eine unverzügliche Löschung ihrer Dokumente aus einem digitalen Archiv verlangen können. Das Unternehmen muss dies gewährleisten, wenn die in Artikel 17 der DSGVO angegebenen Bedingungen erfüllt sind, und den Kunden über die Löschung informieren.

        8. Jede ändernde Aktion im digitalen Archiv muss für Berechtigte nachvollziehbar protokolliert werden. Diese Anforderung entspricht dem „Radierverbot“ in der Buchhaltung. Dabei ist zu gewährleisten, dass nachträgliche Änderungen erkennbar sind und dass der ursprüngliche Zustand eines Dokumentes während der gesamten Aufbewahrungsfrist abgerufen und angezeigt werden kann.

        9. Es ist zu gewährleisten, dass das gesamte organisatorische beziehungsweise technische Verfahren der Archivlösung von einem sachverständigen Dritten jederzeit geprüft werden kann.

        Diese Anforderung bedeutet, dass die Lösung beim jeweiligen Betreiber tatsächlich im Sinne all der zuvor aufgeführten Merksätze im Einsatz ist. Für den Nachweis ist die in der GoBD geforderte Verfahrensdokumentation unverzichtbar, andererseits muss jederzeit der ordnungsgemäße laufende Betrieb überprüfbar sein, zum Beispiel anhand von Protokollen und Maßnahmen im Rahmen eines internen Kontrollsystems.

        10. Bei allen Migrationen und Änderungen am Archivsystem muss die Einhaltung aller zuvor aufgeführten Merksätze sichergestellt sein.

        Diese Anforderung ergibt sich aus der Erfahrung, dass die Innovationszyklen der eingesetzten Hard- und Software in der Regel sehr viel kürzer sind als die Aufbewahrungsfristen, die für bestimmte Dokumentenarten (zum Beispiel Hypothekenverträge) gelten.

        Während der Aufbewahrungsfristen kommt es also praktisch immer zu Änderungen am Archivsystem — das reicht vom Austausch einzelner Geräte bis hin zur Migration des kompletten Archivbestandes in ein vollkommen anderes technisches System. Bei derartigen Migrationsmaßnahmen müssen sämtliche aufgeführten Merksätze beachtet werden. Insbesondere sind Änderungen und Maßnahmen der Migration und Veränderungen am Archivbestand, zum Beispiel nicht migrationsfähige Dokumente, sorgfältig zu dokumentieren, sodass die Ordnungsmäßigkeit der Migration sowie der Nachweis der Vollständigkeit während der gesamten Dauer der Aufbewahrungsfrist transparent und überprüfbar sind.

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        Wilhelm Flintrop

        Betriebswirt grad.

        Freier Mitarbeiter der esb data gmbh

        Kontakt
        Wilhelm.flintrop@esb-data.de
        02248/9174922

        Kernkompetenzen

        • Dokumenten-Management
        • Finanzrelevante Unternehmensprozesse
        • Compliance
        • Datenschutz
        • Verfahrensdokumentationen
        • Migrationsdokumentationen

        Seit 2020 Vorstandsmitglied im VOI-Verband

        Seit 2022 zertifizierter Auditor des VOI CERT-Komitees bezogen auf finanzrelevante IT-Anwendungen und IT-Software

        Bernd Länge

        Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

        Experte für IT-Sicherheit

        Kontakt
        Bernd.laenge@axsos.de
        0711/9011960

        Sprachen
        Deutsch, Englisch

        Frank Müller

        CEO der Axsos AG
        (Gesellschafter der esb data gmbh)

        Kontakt
        Frank.mueller@axsos.de
        0711/9011960

        Sprachen
        Deutsch, Englisch

        Simone Seidel

        Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

        Geschäftsführerin und Gesellschafterin der esb data gmbh

        Kontakt
        Simone.seidel@esb-data.de
        0711/46905830

        Sprachen
        Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

        Horst Speichert

        Rechtsanwalt, spezialisiert auf IT-Recht, Datenschutz

        Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart

        Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh

        Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

        Kontakt
        Horst.speichert@esb-data.de
        0711/4690580

        Schwerpunkte

        • Informationssicherheit, Datenschutz
        • IT-Compliance, Risikomanagement
        • IT-Verträge, Betriebsvereinbarungen
        • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
        • Outsourcing, Auftrags-DV, internationale Verträge
        • Urheberrecht, Marken- und Domainrecht
        • EDV- und Softwarerecht
        • Internet-Recht, E-Commerce
        • Wirtschaftsrecht, E-Government, Medienrecht
        • IT-Projekte und Gutachten

        Persönliche Daten

        • seit 1996: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
        • 1997-1999: Rechtsanwaltstätigkeit in Tübingen
        • seit 1999: Rechtsanwalt und Partner bei esb in Stuttgart
        • seit 2002: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Oberlandesgerichten
        • seit 2004: Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart für Informationsrecht und internationales Vertragsrecht

        Veröffentlichungen:

        Sprachen
        Deutsch, Englisch, Französisch

        Dr. Jens Bücking

        Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
        VOI Certified Expert „Risk Management and Compliance“

        Gesellschafter der esb data gmbh

        Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

        Kontakt
        Jens.buecking@esb-data.de
        0711/4690580

        Schwerpunkte

        • Recht der Informationstechnologien und neuen Medien
        • Recht am geistigen Eigentum (Marken, Domains, Urheberrechte etc.)
        • IT-Compliance / IT-Risk-Management
        • Beratung / Gestaltung in Datenschutz und Datensicherheit, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/international)
        • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
        • Outsourcing-Projektbegleitung
        • E-Commerce-Projektbegleitung
        • Arbeitsrecht
        • Management- / Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

        Veröffentlichungen:

        • Domainrecht, Bücking / Angster, Kohlhammer Verlag, 2010
        • Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, Bücking, Kohlhammer Verlag, 1999
        • Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen, Bücking, Medien Verlag Köhler, 2002
        • Der IT-Sicherheitsexperte: Rechtliche und Technische Aspekte der Internetnutzung, Heindl / Emmert / Bücking, Addison-Wesley Verlag, 2001

        Sprachen
        Deutsch, Englisch, Spanisch

        Ulrich Emmert

        Rechtsanwalt
        Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen
        Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh
        Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

        Kontakt
        Ulrich.emmert@esb-data.de
        0711/4690580

        Schwerpunkte

        • IT-Sicherheit und Datenschutz, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/ international)
        • Gestaltung von Lizenzverträgen, Wartungsverträgen, Service Level Agreements etc.
        • IT-Compliance/ IT-Risk-Management
        • Kapitalgesellschaftsrecht/ Gründung und Beratung von AG, GmbH, UG und Limited
        • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
        • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
        • Existenzgründungsberatung
        • Erstellung von Businessplänen
        • Management-/ Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

        Weitere Tätigkeiten:

        • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen
        • Stv. Vorstandsvorsitzender des Verbands Organisations und Informationssysteme e.V. (VOI)
        • Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
        • Vorstand der Reviscan AG, Stuttgart
        • Geschäftsführer der Reviscan Service UG (haftungsbeschränkt)
        • Aufsichtsratsvorsitzender der Intra2Net AG, Tübingen
        • Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG i. Gr.
        • Datenschutzkoordinator:
          • Architektenkammer Baden-Württemberg
          • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
          • Kombiverkehr GmbH & Co KG, Frankfurt
          • Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
          • Druckhaus Waiblingen GmbH
          • all4net GmbH
          • STEG GmbH
          • DM Dokumentenmanagement GmbH

        Lebenslauf

        • 15.12.1968 geboren in Tübingen
        • 1988-1993 Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
        • 1992 Gründung der EDV-Systemberatung Emmert
        • 1993-1995 Referendariat
        • Seit 1994 Programmierung der Anwaltssoftware „WANDA“
        • 1996 Gründung der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Reservierung der Domain www.kanzlei.de
        • Seit 1999 Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften, Vorträge, Seminare und Beratung im Bereich Revisionssichere Archivierung
        • 2000-2002 Aufsichtsrat bei der Heindl Internet AG
        • 2001 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Intra2net AG
        • 2003 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
        • 2005 Mitherausgeber der Zeitschrift IT-Sicherheit und Datenschutz
        • 2010-2014 Aufsichtsrat der Iventico AG
        • 2011-2012 Aufsichtsratsvorsitzender der NOS AG
        • 2011 Vorstand des VOI -Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.
        • 2012 Gründung der Reviscan Service UG
        • 2012 Wahl zum Vorstand der Reviscan AG
        • 2013 Stv. Vorstandsvorsitzender des VOI e.V.
        • 2013 Wahl zum Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
        • 2015 Mitglied des Zertifizierungsausschusses der VOI Service GmbH
        • 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG

        Veröffentlichungen

        Sprachen
        Deutsch, Englisch