KI und Datenschutz: ChatGPT, AI Act und DSGVO-konformer Einsatz

Künstliche Intelligenz ist im Unternehmensalltag angekommen. ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini, Midjourney — KI-Tools übernehmen Texterstellung, Datenanalyse, Kundenkommunikation und vieles mehr. Gleichzeitig werfen sie eine Reihe von Rechtsfragen auf: Urheberrecht, Datenschutz, Haftung, Kennzeichnungspflichten.

Wer KI-Tools im Unternehmen einsetzt, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, handelt fahrlässig. Wer sie kennt und beachtet, schützt sein Unternehmen — und nutzt das Potenzial der Technologie ohne unnötige Risiken.

Was ist das rechtliche Problem mit ChatGPT & Co.?

KI-Generatoren wie ChatGPT kommunizieren über Text-, Bild- oder Spracheingaben mit Nutzern. Dabei sammeln sie Eingaben, Fragen, Profile und Gesprächsverläufe — und verarbeiten diese als Trainingsdaten für ihr Modell.

Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch:

  • Personenbezogene Daten in Prompts: Wer in ChatGPT Kundennamen, Krankheitsdaten oder Vertragsdetails eingibt, überträgt personenbezogene Daten an einen US-amerikanischen Anbieter — ohne Einwilligung der Betroffenen.
  • Drittlandtransfer: OpenAI verarbeitet Daten in den USA. Ohne angemessene Rechtsgrundlage ist das nach DSGVO unzulässig.
  • Training mit Nutzerdaten: Viele KI-Anbieter nutzen Eingaben standardmäßig zum Modelltraining. Betroffene haben davon in der Regel keine Kenntnis — und können keine Einwilligung erteilen.
  • Keine Transparenz: Für wen die Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange — das bleibt bei vielen Anbietern unklar.

Die italienische Datenschutzbehörde hat ChatGPT 2023 zeitweise gesperrt. Andere Behörden — darunter die deutsche DSK — haben Unternehmen aufgefordert, den Einsatz zu prüfen.

DSGVO und KI: Was Unternehmen beachten müssen

Sobald eine KI personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die DSGVO — ohne Ausnahme. Das stellt konkrete Anforderungen:

1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Jede Datenverarbeitung durch KI-Tools braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO — Einwilligung, berechtigtes Interesse oder Vertragserfüllung. Fehlt sie, ist der Einsatz rechtswidrig.

2. Transparenz und Informationspflichten

Nutzerinnen und Nutzer müssen darüber informiert werden, dass und wie eine KI ihre Daten verarbeitet — verständlich, konkret, vollständig.

3. Automatisierte Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO

Werden Entscheidungen vollautomatisiert getroffen — z. B. bei Kreditwürdigkeitsprüfungen, Bewerbungsauswahl oder Risikoeinschätzungen — gelten zusätzliche Rechte: Betroffene können menschliches Eingreifen und Widerspruch verlangen.

4. Datenminimierung und Zweckbindung

KI-Systeme neigen dazu, mehr Daten zu verarbeiten als nötig. Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur die für den Zweck erforderlichen Daten eingegeben werden — und dass keine sensiblen Daten in externe KI-Systeme gelangen.

5. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn ein externes KI-Tool im Unternehmensauftrag Daten verarbeitet, ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO notwendig. Viele Anbieter stellen diesen bereit — aber er muss aktiv abgeschlossen und geprüft werden.

Darf KI meine Eingaben zum Training nutzen?

Das ist eine der meistgestellten Fragen — und die Antwort ist: Es kommt auf die Konfiguration an.

Viele KI-Anbieter nutzen Nutzereingaben standardmäßig für das Modelltraining. Das ist datenschutzrechtlich problematisch, weil:

  • Betroffene (z. B. Kunden, deren Daten eingegeben werden) keine Einwilligung erteilt haben
  • Das Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt der DSGVO greift
  • Scraping und Crawling personenbezogener Daten automatisch DSGVO-Pflichten auslöst

Was Unternehmen tun können:

  • Unternehmensversionen nutzen (z. B. ChatGPT Enterprise, Microsoft Copilot for Microsoft 365) — diese verarbeiten Daten in der Regel nicht für Training
  • Training in den Einstellungen deaktivieren — wo möglich
  • Interne Richtlinie aufstellen: Welche Daten dürfen in welche KI-Tools eingegeben werden?

Der EU AI Act: Was gilt ab wann?

Am 1. August 2024 ist die EU KI-Verordnung (AI Act) in Kraft getreten. Sie definiert vier Risikostufen für KI-Systeme — mit unterschiedlichen Anforderungen:

RisikostufeBeispieleAnforderungen

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Verbotene KISocial Scoring, biometrische MassenüberwachungVollständiges Verbot
Hochrisiko-KIPersonalentscheidungen, Kreditvergabe, medizinische DiagnoseRisikomanagement, Transparenz, menschliche Kontrolle, Konformitätsbewertung
Geringes RisikoChatbots, KI-generierte TexteKennzeichnungspflichten
Minimales RisikoSpamfilter, KI-gestützte SucheKeine spezifischen Pflichten

Übergangsfristen: Verbotene KI-Anwendungen gelten seit Februar 2025. Hochrisikosysteme müssen bis 2027 vollständig konform sein. Unternehmen sollten jetzt analysieren, welche ihrer KI-Systeme unter welche Kategorie fallen.

Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte

Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss das zunehmend kennzeichnen — und zwar aus zwei Quellen:

1. Plattformpflichten

Google, Meta, Microsoft, TikTok und YouTube haben den EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation unterzeichnet. Sie führen Kennzeichnungen für KI-generierte Inhalte ein — insbesondere wenn diese reale Szenen realitätsnah darstellen.

2. EU AI Act (Art. 50)

KI-Systeme, die synthetische Inhalte (Bilder, Audio, Video, Text) erzeugen, müssen diese als maschinell erstellt kennzeichnen. Das gilt für Anbieter — aber auch für Unternehmen, die KI-generierte Inhalte öffentlich einsetzen.

Praktische Konsequenz: Wer KI-generierte Marketingbilder, Videos oder Texte veröffentlicht, sollte prüfen, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht — und diese vorsorglich umsetzen.

So unterstützen wir Sie

Wir beraten Unternehmen beim rechtssicheren Einsatz von KI-Tools — praxisnah und ohne Fachchinesisch:

  • KI-Nutzungsrichtlinie für Ihr Unternehmen — was erlaubt ist, was verboten ist, welche Tools unter welchen Bedingungen genutzt werden dürfen
  • Prüfung von AVV und Datenschutzerklärungen der eingesetzten KI-Anbieter
  • Einordnung nach EU AI Act — welche Ihrer KI-Systeme fallen in welche Risikokategorie?
  • Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) bei Hochrisiko-KI-Systemen
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden — rechtssicherer Umgang mit ChatGPT, Copilot & Co.
  • Eintägiges Seminar zu rechtlichen Aspekten der Künstlichen Intelligenz mit RA Ulrich Emmert und RA Horst Speichert

Sprechen Sie uns an — kostenfrei und ohne Verpflichtung.

FAQ: KI und Datenschutz

Darf ich ChatGPT für die Arbeit nutzen?

Grundsätzlich ja — aber mit klaren Einschränkungen. Keine personenbezogenen Daten (Kundennamen, Mitarbeiterdaten, Vertragsdetails) in externe KI-Tools eingeben, ohne dass ein AVV besteht und das Training mit Nutzerdaten deaktiviert ist. Eine interne KI-Nutzungsrichtlinie ist Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen ChatGPT und ChatGPT Enterprise?

ChatGPT Enterprise verarbeitet Eingaben nicht für das Modelltraining und bietet erweiterte Datenschutzzusagen. Für den Unternehmenseinsatz mit personenbezogenen Daten ist die Enterprise-Version datenschutzrechtlich deutlich besser geeignet — und setzt einen AVV voraus.

Was bedeutet der EU AI Act für mein Unternehmen?

Das hängt davon ab, welche KI-Systeme Sie nutzen oder entwickeln. Wer Hochrisiko-KI einsetzt — z. B. für Personalentscheidungen oder Kreditvergabe — muss ab 2027 umfangreiche Compliance-Anforderungen erfüllen. Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, hat bereits jetzt Kennzeichnungspflichten. Eine Bestandsaufnahme ist der sinnvolle erste Schritt.

  • → Datenschutzschulungen
  • → IT-Compliance
  • → Externer Datenschutzbeauftragter
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Wilhelm Flintrop

Betriebswirt grad.

Freier Mitarbeiter der esb data gmbh

Kontakt
Wilhelm.flintrop@esb-data.de
02248/9174922

Kernkompetenzen

  • Dokumenten-Management
  • Finanzrelevante Unternehmensprozesse
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Verfahrensdokumentationen
  • Migrationsdokumentationen

Seit 2020 Vorstandsmitglied im VOI-Verband

Seit 2022 zertifizierter Auditor des VOI CERT-Komitees bezogen auf finanzrelevante IT-Anwendungen und IT-Software

Bernd Länge

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Experte für IT-Sicherheit

Kontakt
Bernd.laenge@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Frank Müller

CEO der Axsos AG
(Gesellschafter der esb data gmbh)

Kontakt
Frank.mueller@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Simone Seidel

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Geschäftsführerin und Gesellschafterin der esb data gmbh

Kontakt
Simone.seidel@esb-data.de
0711/46905830

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Horst Speichert

Rechtsanwalt, spezialisiert auf IT-Recht, Datenschutz

Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart

Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Horst.speichert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Informationssicherheit, Datenschutz
  • IT-Compliance, Risikomanagement
  • IT-Verträge, Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing, Auftrags-DV, internationale Verträge
  • Urheberrecht, Marken- und Domainrecht
  • EDV- und Softwarerecht
  • Internet-Recht, E-Commerce
  • Wirtschaftsrecht, E-Government, Medienrecht
  • IT-Projekte und Gutachten

Persönliche Daten

  • seit 1996: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
  • 1997-1999: Rechtsanwaltstätigkeit in Tübingen
  • seit 1999: Rechtsanwalt und Partner bei esb in Stuttgart
  • seit 2002: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Oberlandesgerichten
  • seit 2004: Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart für Informationsrecht und internationales Vertragsrecht

Veröffentlichungen:

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch

Dr. Jens Bücking

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
VOI Certified Expert „Risk Management and Compliance“

Gesellschafter der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Jens.buecking@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Recht der Informationstechnologien und neuen Medien
  • Recht am geistigen Eigentum (Marken, Domains, Urheberrechte etc.)
  • IT-Compliance / IT-Risk-Management
  • Beratung / Gestaltung in Datenschutz und Datensicherheit, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/international)
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing-Projektbegleitung
  • E-Commerce-Projektbegleitung
  • Arbeitsrecht
  • Management- / Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Veröffentlichungen:

  • Domainrecht, Bücking / Angster, Kohlhammer Verlag, 2010
  • Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, Bücking, Kohlhammer Verlag, 1999
  • Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen, Bücking, Medien Verlag Köhler, 2002
  • Der IT-Sicherheitsexperte: Rechtliche und Technische Aspekte der Internetnutzung, Heindl / Emmert / Bücking, Addison-Wesley Verlag, 2001

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch

Ulrich Emmert

Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen
Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Ulrich.emmert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • IT-Sicherheit und Datenschutz, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/ international)
  • Gestaltung von Lizenzverträgen, Wartungsverträgen, Service Level Agreements etc.
  • IT-Compliance/ IT-Risk-Management
  • Kapitalgesellschaftsrecht/ Gründung und Beratung von AG, GmbH, UG und Limited
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
  • Existenzgründungsberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Management-/ Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Weitere Tätigkeiten:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen
  • Stv. Vorstandsvorsitzender des Verbands Organisations und Informationssysteme e.V. (VOI)
  • Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • Vorstand der Reviscan AG, Stuttgart
  • Geschäftsführer der Reviscan Service UG (haftungsbeschränkt)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Intra2Net AG, Tübingen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG i. Gr.
  • Datenschutzkoordinator:
    • Architektenkammer Baden-Württemberg
    • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
    • Kombiverkehr GmbH & Co KG, Frankfurt
    • Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
    • Druckhaus Waiblingen GmbH
    • all4net GmbH
    • STEG GmbH
    • DM Dokumentenmanagement GmbH

Lebenslauf

  • 15.12.1968 geboren in Tübingen
  • 1988-1993 Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • 1992 Gründung der EDV-Systemberatung Emmert
  • 1993-1995 Referendariat
  • Seit 1994 Programmierung der Anwaltssoftware „WANDA“
  • 1996 Gründung der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Reservierung der Domain www.kanzlei.de
  • Seit 1999 Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften, Vorträge, Seminare und Beratung im Bereich Revisionssichere Archivierung
  • 2000-2002 Aufsichtsrat bei der Heindl Internet AG
  • 2001 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Intra2net AG
  • 2003 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
  • 2005 Mitherausgeber der Zeitschrift IT-Sicherheit und Datenschutz
  • 2010-2014 Aufsichtsrat der Iventico AG
  • 2011-2012 Aufsichtsratsvorsitzender der NOS AG
  • 2011 Vorstand des VOI -Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.
  • 2012 Gründung der Reviscan Service UG
  • 2012 Wahl zum Vorstand der Reviscan AG
  • 2013 Stv. Vorstandsvorsitzender des VOI e.V.
  • 2013 Wahl zum Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • 2015 Mitglied des Zertifizierungsausschusses der VOI Service GmbH
  • 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG

Veröffentlichungen

Sprachen
Deutsch, Englisch